Arbeitsrecht

Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitgeber sowie Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. 

Beispielsweise in den folgenden Bereichen des Arbeitsrechts:

  • Personaleinstellung
  • Kündigungsschutzverfahren, Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Beratung von Geschäftsführern und Vorständen, u.a. bei der Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Unternehmensakquisitionen
  • Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, u.a. Abschluss und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Beratung bei Umstrukturierungsprozessen
  • Beratung von öffentlichen Rechtsträgern
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • bundesweite Prozessvertretung