Dr. Gabriele Hucklenbruch verfügt über langjährige Erfahrung im Bankvertrags- und Bankenaufsichtsrecht, insbesondere Kreditsicherung und Zahlungsverkehrsrecht. Sie berät auch bei Absatzfinanzierung (Leasing), Einkaufsfinanzierung und Factoring. Ebenso gehören internationales und nationales Insolvenzrecht sowie Sanierung, Vertragsrecht und Prozessführung zu ihren Schwerpunkten.
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