Insolvenzrecht & Sanierung

Wir beraten umfassend in Unternehmenskrisen und Insolvenzsituationen, von der strategischen Neuausrichtung bis zur rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und Sicherheiten.

Dabei begleiten wir Unternehmenskäufe, verteidigen gegen insolvenzspezifische Ansprüche und unterstützen Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung von Sanierungslösungen zur Vermeidung von Insolvenzen.

Beispielsweise in den folgenden Bereichen

Strategieberatung von Unternehmen in der Krise

In wirtschaftlich schwierigen Situationen entwickeln wir gemeinsam mit Unternehmen individuelle Strategien, um Krisen frühzeitig zu erkennen und nachhaltig zu bewältigen. Wir analysieren Geschäftsmodelle, identifizieren rechtliche und wirtschaftliche Risiken und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen zur Stabilisierung und Neuausrichtung.

Dabei unterstützen wir bei der Entwicklung von Sanierungsplänen, der Optimierung von Finanzierungsstrukturen und der strategischen Kommunikation mit Gläubigern, Geschäftspartnern und Investoren.

Prüfung der Insolvenzfestigkeit von Verträgen und Sicherheiten

In Krisensituationen ist es entscheidend, Verträge und Sicherheiten auf Insolvenzfestigkeit zu prüfen, um rechtliche Risiken und spätere Anfechtungen zu vermeiden. Wir analysieren bestehende Vertragsstrukturen sowie Sicherheiten wie Bürgschaften, Pfandrechte oder Sicherungsübereignungen. Außerdem prüfen wir, ob diese im Insolvenzfall wirksam und durchsetzbar bleiben.

Wir identifizieren potenzielle Schwachstellen, bewerten Anfechtungsrisiken und entwickeln Lösungen, um Verträge und Sicherheiten rechtssicher zu gestalten.

Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen in der Krise oder Insolvenz

Wir begleiten Investoren und Unternehmen dabei, Unternehmenskäufe in Krisensituationen oder während eines Insolvenzverfahrens erfolgreich umzusetzen. Wir prüfen rechtliche Risiken, analysieren bestehende Verträge und gestalten Kaufverträge so, dass sie rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Dabei klären wir Fragen zur Haftung, vermeiden Anfechtungsrisiken und unterstützen bei Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, Gläubigern und weiteren Beteiligten.

Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche, z.B. im Rahmen einer Insolvenzanfechtung oder der Organhaftung von Geschäftsführern und Vorstände

Wir verteidigen Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände gegen insolvenzspezifische Ansprüche, wie Insolvenzanfechtungen oder Haftungsforderungen. Wir prüfen die Berechtigung der Ansprüche, entwickeln Verteidigungsstrategien und vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Dabei analysieren wir Zahlungsflüsse, bewerten die Rechtslage und klären, ob und in welchem Umfang Haftungsrisiken bestehen. Wir unterstützen auch bei der Abwehr persönlicher Haftungsansprüche, die Insolvenzverwalter gegen Geschäftsführer und Vorstände geltend machen.

Gläubigerberatung: Verringerung des Ausfallrisikos, Durchsetzung von Forderungen und Rechten

Wir unterstützen Gläubiger dabei, ihre Forderungen in Krisen- und Insolvenzsituationen bestmöglich abzusichern und durchzusetzen. Dabei prüfen wir bestehende Sicherheiten, identifizieren Risiken und entwickeln Strategien, um Ausfallrisiken zu verringern.

Wir setzen Forderungen gegenüber Schuldnern konsequent durch, führen Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern und vertreten Gläubiger im Insolvenzverfahren. Zudem unterstützen wir dabei, Rechte und Ansprüche frühzeitig geltend zu machen und sorgen so für die bestmögliche Durchsetzung im Verfahren.

Sanierung außerhalb der Insolvenz und Insolvenzvermeidung

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Krisen frühzeitig zu erkennen und nachhaltige Sanierungslösungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu entwickeln. Dabei analysieren wir die wirtschaftliche Situation, identifizieren Schwachstellen und erarbeiten konkrete Maßnahmen, um die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und das Unternehmen erfolgreich zu stabilisieren.

Wir begleiten bei der Restrukturierung von Finanzierungen, führen Verhandlungen mit Gläubigern und entwickeln individuelle Sanierungskonzepte, die sowohl rechtlich sicher als auch wirtschaftlich tragfähig sind.

Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Wir begleiten Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, um eine Sanierung unter eigener Leitung zu ermöglichen. Dabei unterstützen wir bei der Erstellung eines rechtssicheren Insolvenzplans, der Entwicklung von Sanierungskonzepten und der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen.

Wir beraten Geschäftsführungen zur strategischen Ausrichtung, übernehmen die Kommunikation mit Gläubigern und Insolvenzgerichten und begleiten die Verhandlungen mit Investoren oder Finanzpartnern. Zudem sorgen wir dafür, dass alle Verfahrensschritte transparent und effizient umgesetzt werden.

Ansprechpartner

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Wir unterstützen gerne mit unserer Expertise im Insolvenzrecht und der Sanierung. Lassen Sie uns sprechen.

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