Anwälte für Wirtschaftsrecht in Düsseldorf
Als Wirtschaftskanzlei aus Düsseldorf beraten wir Unternehmen, Unternehmer, Investoren und Führungskräfte in allen zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts – national wie international.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unseren Rechtsbereichen, unserem Beratungsansatz und der Zusammenarbeit mit VCvF.legal.
Allgemeines zur Kanzlei
VCvF.legal ist eine Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Düsseldorf, die 2021 gegründet worden ist. Wir sind auf die wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen, Unternehmern und Investoren spezialisiert – von Gesellschaftsrecht und M&A über Vertriebsrecht, Arbeitsrecht, IP und IT-/Datenschutzrecht bis hin zu Immobilien-, Finanzierungs- und Prozessrecht. Als Full-Service-Wirtschaftskanzlei begleiten wir Unternehmen in allen wesentlichen Bereichen des privaten Wirtschaftsrechts – national wie international.
Unsere Mandanten reichen vom innovativen Start-up über den klassischen Mittelstand bis hin zu internationalen Konzernen. Wir beraten zudem Investoren, Private-Equity- und Venture-Capital-Gesellschaften, Finanzdienstleister sowie Verbände und andere Organisationen. Durch diese Mischung kennen wir sowohl die Perspektive wachstumsstarker junger Unternehmen als auch die Anforderungen etablierter Marktführer und global agierender Unternehmensgruppen.
Was bedeutet „Full-Service-Wirtschaftskanzlei“ konkret?
„Full-Service“ heißt für uns: Ein Ansprechpartner, alle wirtschaftsrechtlichen Themen. Unsere Expertise deckt die zentralen Bereiche des Wirtschaftsrechts ab – u.a. Gesellschaftsrecht, M&A, Vertriebsrecht/Commercial, Venture Capital & Private Equity, Arbeitsrecht, IP- und Wettbewerbsrecht, IT-Recht & Datenschutz, Immobilienrecht, Finanzierung & Zahlungsverkehr, Insolvenzrecht & Sanierung sowie Litigation & Prozessführung. Je nach Mandat stellen wir ein versiertes Team zusammen, das Sie fachübergreifend begleitet, Verträge gestaltet, Verhandlungen führt und Sie falls nötig vor Gerichten und Schiedsgerichten vertritt.
Wie laufen die erste Kontaktaufnahme und Mandatsübernahme ab?
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel unkompliziert per Telefon oder E-Mail. In einem kurzen Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen, den zeitlichen Rahmen und ob besondere Fristen laufen. Auf dieser Basis schlagen wir das passende Team vor und erläutern Ihnen transparent das weitere Vorgehen sowie das Honorarmodell. Nach Ihrer Beauftragung – in der Regel über ein Mandatsschreiben und ggf. eine Vollmacht – steigen wir unmittelbar in die inhaltliche Arbeit ein und halten Sie mit klaren, praxisnahen Updates auf dem Laufenden.
Wie rechnen Sie Ihre Leistungen ab (Stundensatz, Pauschalen, Success Fees)?
Es ist uns wichtig, dass Honorarstruktur und Erwartungshaltung von Beginn an klar und nachvollziehbar sind. Je nach Konstellation, Leistung und anderen Rahmenbedingungen sind unterschiedliche Vergütungsmodelle möglich. Üblicherweise rechnen wir auf Stundenbasis ab. Soweit dies sinnvoll möglich ist, sind wir auch gern bereit Pauschalen (Flat Fees) zu vereinbaren. Erfolgshonorare (Success Fees) sind in Deutschland nur in sehr engen rechtlichen Grenzen erlaubt. In diesem rechtlichen Rahmen sind wir immer bereit über Erfolgshonorare zu sprechen.
In welchen Sprachen beraten Sie?
Wir beraten vor allem auf Deutsch und Englisch – auf fachlich höchstem Niveau. Darüber hinaus verfügen einzelne Team-Mitglieder über weitere Sprachkenntnisse, insbesondere Französisch und Spanisch. So können wir viele Mandate auch in der jeweils bevorzugten Arbeitssprache unserer Mandanten führen oder internationale Projekte sprachlich „aus einem Guss“ begleiten.
Dr. Patrick Vogt
Ihr Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Venture Capital & Private Equity, Finanzierung & Zahlungsverkehr

Fragen zum Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht liefert die rechtlichen Grundlagen unternehmerischer Strukturen. Zu den zentralen Themen gehören die Wahl der passenden Rechtsform, die Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen sowie die rechtliche Gestaltung beim Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern. Auch Umwandlungen (z. B. Verschmelzungen oder Spaltungen), Restrukturierungen, Kapitalmaßnahmen und Fragen der Unternehmensnachfolge sind klassische Anwendungsfelder.
Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen sinnvoll?
Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine wichtige strategische Entscheidung. Sie beeinflusst Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten, Steuern, Struktur und Flexibilität für zukünftiges Wachstum.
Wir beraten Gründer, mittelständische Unternehmen und Konzerne bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform und berücksichtigen dabei rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte.Wann ist ein Wechsel der Rechtsform (z.B. GmbH → AG) sinnvoll?
Die Umwandlung der Rechtsform, z.B. von einer GmbH zu einer AG kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein:
- Eine AG kann besser geeignet sein, wenn größere Kapitalmengen notwendig sind – Aktien sind leichter übertragbar als GmbH-Anteile, was die Kapitalbeschaffung erleichtert.
- Ab einer gewissen Größe kann die AG-Struktur vorteilhaft sein, weil sie professionellere Governance-Strukturen schafft.
- Die AG-Struktur kann Nachfolgeregelungen erleichtern, da Aktien einfacher übertragen werden können als GmbH-Anteile.
- Zu beachten ist allerdings, dass die Publizitäts- und Offenlegungspflichten bei Aktiengesellschaften strenger und die rechtlichen Anforderungen komplexer sind.
Was muss in einem Gesellschaftsvertrag geregelt sein?
Ein Gesellschaftsvertrag definiert die Struktur eines Unternehmens und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Wir gestalten Gesellschaftsverträge klar, transparent und rechtssicher – einschließlich Regelungen zu Stimmrechten, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Anteilsübertragungen und Konfliktmechanismen.
Wie läuft der Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters ab?
Der Eintritt oder Austritt kann die Unternehmensstruktur grundlegend verändern. Wir begleiten den gesamten Prozess: Festlegung von Beteiligungsverhältnissen, Stimmrechten, Abfindungen, Haftungsfragen und Übertragung von Anteilen – transparent, strukturiert und rechtlich abgesichert.
Wann ist eine Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel) sinnvoll?
Umwandlungen verbessern Strukturen, erschließen Märkte oder unterstützen strategische Neuausrichtungen. Wir begleiten Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen und Rechtsformwechsel von der Planung über die rechtliche Prüfung bis zur Umsetzung.
Was gehört zu guter Corporate Governance?
Corporate Governance bedeutet verantwortungsvolle, transparente Unternehmensführung. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse und wirksame Kontrollmechanismen. Wir entwickeln Strukturen, die Vertrauen schaffen – intern wie extern.
Was bedeutet Corporate Housekeeping?
Corporate Housekeeping umfasst alle organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen, um ein Unternehmen ordnungsgemäß zu führen – von Sitzungsunterlagen über Gesellschafterlisten bis zu Meldungen im Transparenzregister. Wir sorgen für Struktur, Rechtssicherheit und effiziente Prozesse.
Wie werden Gesellschafter- und Hauptversammlungen vorbereitet?
Damit Gesellschafter- und Hauptversammlungen reibungslos ablaufen, ist die Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben enorm wichtig. Wir übernehmen Vorbereitung, Strukturierung, Dokumentation und rechtliche Prüfung von Beschlüssen und Prozessen, damit Versammlungen ordnungsgemäß und rechtssicher ablaufen – inklusive Gremiensitzungen, wie des Aufsichtsrates oder Beirats einer Gesellschaft.
Antonio Calderón
Ihr Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Vertriebsrecht & Commercial, Venture Capital & Private Equity
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Fragen zu Mergers & Acquisitions (M&A)
Unternehmenskäufe, Fusionen und Übernahmen gehören zu den komplexen strategischen Entscheidungen im Wirtschaftsleben. Im Rahmen von M&A-Transaktionen geht es um die optimale Strukturierung von Deals (z. B. Share Deal oder Asset Deal), die Durchführung rechtlicher Due Diligence, die Ausarbeitung und Verhandlung von Vertragswerken sowie um Fragen der Finanzierung, Haftung und regulatorischen Freigaben. Die Transaktionspraxis umfasst alle Phasen – von der Analyse und Vorbereitung über das Signing und Closing bis hin zur Post-Merger-Integration.
Wie läuft ein Unternehmenskauf ab?
Ein Unternehmenskauf umfasst Analyse, Strukturierung (Share Deal vs. Asset Deal), Due Diligence, Vertragsgestaltung, Verhandlungen, Signing, Closing und Post-Closing. Wir begleiten Mandanten ganzheitlich durch alle Phasen – national wie international.
Was ist der Unterschied zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal?
Ein Share Deal umfasst den Erwerb von Unternehmensanteilen, während beim Asset Deal einzelne Vermögensgegenstände übertragen werden. Wir beraten zu Haftung, Steuern, Risiken und Vor- und Nachteilen beider Modelle.
Was gehört zu einer Legal Due Diligence und warum ist sie so wichtig?
Eine Legal Due Diligence ist die rechtliche Risikoanalyse eines Unternehmens im Rahmen einer Transaktion – typischerweise bei Investitionen, Unternehmenskäufen, Finanzierungsrunden oder Joint Ventures. Ziel ist es, alle rechtlich relevanten Chancen und Risiken zu identifizieren, die den Wert des Unternehmens oder die Struktur des Deals beeinflussen können.
Wie funktionieren Management-Buy-Outs und -Buy-Ins?
Management-Buy-Outs und Management-Buy-Ins sind zwei Varianten von Unternehmensübernahmen, bei denen das Management eine zentrale Rolle spielt – entweder das bestehende oder ein externes Team. Gründe für die jeweiligen Modelle sind:
Management-Buy-Out (MBO)
- Bei einem Management-Buy-Out erwirbt das aktuelle Management einer Gesellschaft auch die Anteile an dieser Gesellschaft.
- Sie bieten eine verlässliche und kontinuierliche Nachfolgelösung, da das bestehende Führungsteam das Unternehmen bereits detailliert kennt und die operative Leistungsfähigkeit einschätzen kann.
- Für Eigentümer entsteht so eine risikoarme Übergabe, während Banken und Investoren die Übernahme aufgrund der hohen internen Expertise häufig positiv bewerten.
- Der MBO eignet sich vor allem, wenn Stabilität, Kontinuität und die Weiterführung der bestehenden Strategie im Vordergrund stehen.
Management-Buy-In (MBI)
- Bei einem Management-Buy-In erwerben externe Manager sowohl die operative Leitungsfunktion als auch die Anteile an einer Gesellschaft.
- Sie verfolgen das Ziel, das Unternehmen durch externe Expertise neu auszurichten, weiterzuentwickeln oder in einer schwierigen Situation zu stabilisieren.
- Externe Manager bringen frische Perspektiven, spezialisierte Kenntnisse oder ein neues Netzwerk mit, das insbesondere bei Wachstumsphasen, strategischen Neupositionierungen oder Turnaround-Situationen entscheidende Impulse setzen kann.
- Sie kommen in Betracht, wenn kein geeignetes internes Management zur Verfügung steht oder bewusst ein Wechsel der Führung angestrebt wird.
Wir begleiten Strukturierung, Finanzierung, Vertragsgestaltung und Risikoanalyse. Dazu gehören Due Diligence, Beteiligungsstrukturen und Integrationsprozesse.
Was ist bei Unternehmenskäufen in Krisensituationen wichtig?
In Krisen oder Insolvenzverfahren prüfen wir Anfechtungsrisiken, Haftung, Vertragsfestigkeit und entwickeln rechtssichere Kaufverträge. Wir begleiten die Kommunikation mit Insolvenzverwaltern und Gläubigern.
Dr. Udo von Fragstein
Ihr Ansprechpartner für Vertriebsrecht & Commercial, IP-Recht & Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Litigation & Prozessführung
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Fragen zu Vertriebsrecht & Commercial
Im kommerziellen Alltag stehen Unternehmen vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen. Dazu zählen die rechtssichere Gestaltung von Vertriebs-, Einkaufs- und Lizenzverträgen ebenso wie die Vertragsstrukturierung in Forschungs- und Entwicklungsprojekten oder die Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtliche Rahmenbedingungen unternehmerisch sinnvoll zu nutzen.
Wie gestalte ich Vertriebsverträge, Handelsvertreter- oder Franchiseverträge rechtssicher?
Für eine rechtssichere Gestaltung von Vertriebs-, Handelsvertreter- oder Franchiseverträgen ist entscheidend, die jeweilige Vertriebsform präzise zu erfassen und vertraglich klar zu regeln. Während Handelsvertreterverträge insbesondere Provisionsansprüche, Vertretungsbefugnisse und den gesetzlich verankerten Ausgleichsanspruch berücksichtigen müssen, kommt es bei Vertragshändlerverträgen auf detaillierte Regelungen zur Warenlieferung, Exklusivität und etwaige analoge Ausgleichsansprüche an. Franchiseverträge wiederum erfordern eine umfassende Beschreibung des Systems, klare Vorgaben zu Gebühren, Markenverwendung und Pflichten des Franchise-Nehmers. Übergreifend gilt: Vertragsinhalte müssen transparent, kartellrechtskonform und auf den konkreten Anwendungsfall zugeschnitten sein – Standardverträge reichen selten aus.
Was gehört in rechtssichere AGB?
AGB müssen klar formuliert sein und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Wir gestalten transparente Regelungen zu Vertragsschluss, Leistungsumfang, Haftung, Gewährleistung und Zahlungsbedingungen.
Was ist beim Einkauf und bei Lieferverträgen wichtig?
Beim Einkauf und bei Lieferverträgen kommt es besonders auf klare, ausgewogene und rechtssichere Regelungen an. Zentrale Punkte sind die Beschreibung des Kaufgegenstandes und anderer wesentlicher Pflichten, also was genau, wann und in welcher Qualität geliefert wird, sowie Lieferfristen, Zahlungsbedingungen und Haftungsregelungen. Wichtig ist auch die Verteilung des Risikos bei Lieferverzug, Mängeln oder höherer Gewalt.
Wir prüfen Lieferbedingungen, Lieferverträge, Risiken, Gewährleistungsrechte, Leistungsstörungen, Absicherung und fristgerechte Prozesse – inklusive Kündigung und Anspruchsdurchsetzung.
Wie werden Lizenz- oder F&E-Verträge gestaltet?
Bei der Gestaltung von Lizenz- und F&E-Verträgen (Forschung & Entwicklung) kommt es auf eine ausgewogene Regelung von Rechten, Pflichten und Risiken der Parteien an. Im Lizenzvertrag stehen die Nutzungsrechte an geistigem Eigentum im Mittelpunkt – etwa an Marken, Patenten, Software oder Know-how. Wichtig sind klare Vereinbarungen zu Art, Umfang, Dauer, Gebiet und Exklusivität der Lizenz sowie zu Vergütung, Kontrolle, Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch und Vertragsbeendigung.
In F&E-Verträgen ist besonders die Verteilung der Entwicklungs- und Verwertungsrechte an Ergebnissen entscheidend: Wer darf was wie nutzen? Zudem müssen Vertraulichkeit, Zeitpläne, Finanzierung, Haftung und die Handhabung bei Projektabbruch geregelt werden. Beide Vertragstypen sollten kartell- und datenschutzrechtlich geprüft und individuell angepasst werden – denn Standardklauseln greifen bei komplexen Innovationsprojekten meist zu kurz.
Wir regeln Rechte, Nutzungsmodelle, Vergütung, Geheimhaltung, IP-Schutz und Compliance.
Welche Risiken bestehen im Kartellrecht?
Im Kartellrecht bestehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken für Unternehmen:
- Kartellrechtsverstöße können von den Wettbewerbsbehörden mit hohen Geldbußen belegt werden.
- Geschädigte Marktteilnehmer (z. B. Kunden oder Wettbewerber) können zivilrechtlichen Schadensersatz verlangen – auch Jahre nach dem Verstoß.
- Öffentlich gewordene Kartellverstöße schädigen das Vertrauen von Kunden, Investoren und Partnern.
- Vereinbarungen, die gegen das Kartellrecht verstoßen (z. B. Preisabsprachen, Marktaufteilungen), sind zudem automatisch unwirksam.
- Geschäftsleitung und Compliance-Verantwortliche können persönlich haften, wenn sie Verstöße nicht verhindern oder dulden.
Besonders risikobehaftet sind Wettbewerbsverbote, Preisabsprachen, Kundenschutzklauseln, Gebietsabsprachen, vertikale Preisbindungen und der Austausch sensibler Marktinformationen.
Wir schaffen präventiv Compliance-Strukturen, prüfen Vertriebsstrukturen, Preisgestaltungen und Kooperationen, um Verstöße zu vermeiden.
Dr. Ulrich von Schönfeld
Ihr Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Litigation & Prozessführung

Fragen zu Venture Capital & Private Equity
Venture-Capital- und Private-Equity-Investitionen erfordern eine präzise rechtliche Strukturierung in allen Phasen des Investmentzyklus. Typische Themenfelder sind die Gestaltung von Beteiligungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Wandeldarlehen und Liquidationspräferenzen sowie die Absicherung von IP-Rechten und Exit-Strukturen. Neben der Prüfung regulatorischer Rahmenbedingungen spielen auch Fragen der Governance, Compliance und Mitarbeiterbeteiligung eine zentrale Rolle – sowohl auf Seiten der Investoren als auch der Zielunternehmen.
Wie läuft eine VC-Finanzierungsrunde ab?
Eine Venture-Capital-Finanzierungsrunde durchläuft in der Regel mehrere Phasen, die allesamt rechtlich und wirtschaftlich vorbereitet werden müssen:
- Start-ups bereiten ein Pitch Deck und einen Businessplan vor. Sie präsentieren ihre Idee Investoren.
- Kommt es zu Interesse, wird ein Term Sheet verhandelt – ein unverbindliches Dokument mit den wesentlichen wirtschaftlichen Eckpunkten (Bewertung, Beteiligungshöhe, Governance-Regelungen, Liquidationspräferenzen, Vesting, Exit-Regelungen).
- Due Diligence: Die Investoren führen eine rechtliche, finanzielle und technische Prüfung des Start-ups durch – insbesondere Gesellschafterstruktur, IP-Rechte, Arbeitsverträge, Kundenbeziehungen, Datenschutz und bestehende Verträge.
- Auf Basis des Term Sheets werden Investmentverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsverträge erstellt.
- Nach Einigung erfolgt das Signing der Verträge, oft verbunden mit Bedingungen. Erst bei deren Erfüllung kommt es zum Closing: Das Kapital wird eingezahlt, Anteile werden ausgegeben.
- Nach dem Abschluss unterstützen Investoren das Start-up häufig aktiv – z. B. im Beirat – und begleiten ggfs. weitere Finanzierungsrunden.
Wir strukturieren Finanzierungsrunden, gestalten Beteiligungsverträge und Gesellschaftervereinbarungen, begleiten Due Diligence und sichern IP sowie Compliance ab.
Was gehört in einen Beteiligungsvertrag?
Ein Beteiligungsvertrag regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Beteiligung – etwa im Rahmen einer Venture-Capital- oder Private-Equity-Investition – und sollte folgende zentrale Punkte enthalten: Regelungen zur Beteiligungsstruktur, Einbringung und Verwendung der Mittel, Regelungen zu den Rechten der Investoren, Verwässerungsschutz, Liquidationspräferenzen, Vesting, Governance und Exit-Optionen.
Was unterscheidet Venture Capital von Private Equity?
Venture Capital (VC) investiert in junge Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial, meist als Minderheitsbeteiligung und mit Fokus auf Innovation. Es handelt sich um reines Eigenkapital ohne Besicherung.
Private Equity (PE) investiert dagegen in etablierte Unternehmen, oft über Mehrheitsübernahmen und mit erheblichem Fremdkapital. Ziel ist die Wertsteigerung durch Optimierung, Restrukturierung oder Expansion.
Wir beraten beide Seiten umfassend.
Wie funktionieren ESOP/VSOP-Programme?
ESOPs (Employee Stock Option Plans) und VSOPs (Virtual Stock Option Plans) sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – beide sollen Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen, unterscheiden sich aber rechtlich und wirtschaftlich:
- ESOPs verschaffen Mitarbeitenden Unternehmensanteile oder -optionen mit Gesellschafterrechten.
- VSOPs gewähren rein wirtschaftliche Beteiligung (virtuelle Anteile) ohne Gesellschafterstellung. Sie sind flexibler, günstiger und vor allem bei Start-ups beliebt.
Wie läuft ein PE-Buyout typischerweise ab?
Ein typischer Private-Equity-Buyout läuft in der Regel folgendermaßen ab: Das Zielunternehmen wird identifiziert und geprüft (Due Diligence), anschließend erfolgt die Finanzierung. Nach Verhandlung und Signing der Verträge kommt es zum Closing, bei dem der Kauf vollzogen wird. Danach arbeitet der PE-Investor aktiv an der Wertsteigerung – z. B. durch Restrukturierung oder Zukäufe – mit dem Ziel, das Unternehmen nach wenigen Jahren gewinnbringend zu verkaufen.
Von der Strukturierung über Due Diligence, Vertragsgestaltung, Integration und Exit-Begleitung beraten wir Investoren und Portfoliounternehmen ganzheitlich.
Dr. Gabriele Hucklenbruch
Ihre Ansprechpartnerin für Vertriebsrecht & Commercial, IT-Recht & Datenschutz, Finanzierung & Zahlungsverkehr, Insolvenzrecht & Sanierung, Litigation & Prozessführung

Fragen zum Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst sowohl individuelle als auch kollektive Fragestellungen rund um das Beschäftigungsverhältnis. Dazu zählen etwa Vertragsgestaltung, Kündigungsregelungen, variable Vergütungsmodelle sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen auf Geschäftsführer- und Vorstandsebene. Im Rahmen von Umstrukturierungen und Transaktionen stellen sich häufig komplexe Herausforderungen – etwa beim Betriebsübergang, bei Verhandlungen mit Betriebsräten oder bei der Umsetzung von Sozialplänen.
Wie gestalte ich rechtssichere Arbeitsverträge?
Rechtssichere Arbeitsverträge enthalten klare Regelungen zu Vertragsart (befristet/unbefristet), Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub, Probezeit, Kündigungsfristen, Überstundenregelung sowie zu möglichen Nebentätigkeiten oder Wettbewerbsverboten. Zudem sind datenschutzrechtliche Aspekte, Verschwiegenheitsverpflichtungen und ggf. die Nutzung von Arbeitsmitteln zu regeln. Bei leitenden Angestellten oder Freelancern gelten Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich Weisungsgebundenheit und sozialversicherungsrechtlichem Status.
Was ist bei Kündigungen wichtig?
Kündigungen müssen formwirksam und bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gerechtfertigt sein. Wesentliche Aspekte sind Kündigungsgrund (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt), Einhaltung von Kündigungsfristen, ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats sowie etwaige Sonderkündigungsschutzrechte (z. B. bei Schwerbehinderten, Schwangeren oder Betriebsratsmitgliedern). Fehler führen häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung – wir prüfen die Voraussetzungen, erstellen rechtssichere Kündigungsschreiben und beraten zu Fristen, Anhörungen und Beteiligungspflichten. Dabei behalten wir stets die prozessuale Durchsetzbarkeit und mögliche Risiken im Blick. Wir vertreten Sie bundesweit in Kündigungsschutzverfahren vor allen Arbeitsgerichten und begleiten auch die strategische Vorbereitung von Kündigungen in Umstrukturierungsszenarien.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein – insbesondere bei Führungskräften oder in komplexen Konfliktsituationen. Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann ohne gesetzliche Fristen abgeschlossen werden. Inhaltlich geregelt werden meist Abfindung, Resturlaub, Freistellung, Zeugnis und nachvertragliche Pflichten. Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform und sind ohne Widerrufsrecht gültig.
Wir gestalten individuelle Lösungen mit klaren Regelungen zu Abfindungen, Freistellungen, Zeugnissen und nachvertraglichen Pflichten (z. B. Wettbewerbsverbote, Rückgabe von Firmeneigentum).
Was ist bei Umstrukturierungen zu beachten?
Umstrukturierungen – z. B. Betriebsänderungen, Standortschließungen oder Abteilungszusammenlegungen – erfordern eine sorgfältige Planung und rechtssichere Umsetzung. Wir prüfen bestehende Arbeitsverhältnisse, gestalten Interessenausgleiche und Sozialpläne und unterstützen bei Versetzungen, Änderungskündigungen oder Massenentlassungen. Dabei berücksichtigen wir auch Mitbestimmungsrechte, Kommunikationsstrategien und rechtzeitige Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen.
Wie kann Scheinselbstständigkeit vermieden werden?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Vertragsverhältnis formal als selbstständige Tätigkeit ausgestaltet ist, tatsächlich aber Merkmale abhängiger Beschäftigung überwiegen (z. B. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in Arbeitsorganisation, keine unternehmerischen Freiheiten). Indizien liefert § 7 SGB IV. Das Risiko umfasst Nachforderungen von Sozialabgaben und Steuerfolgen. Eine verbindliche Klärung kann durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.
Wir prüfen Tätigkeitsprofile, gestalten Verträge, begleiten Statusfeststellungsverfahren und vertreten gegenüber Behörden oder Gerichten.
Sebastian Henning
Ihr Ansprechpartner für Vertriebsrecht & Commercial, IP-Recht & Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, IT-Recht & Datenschutz, Litigation & Prozessführung

Fragen zum IP-Recht & Gewerblichen Rechtsschutz
Das Recht des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst den Schutz immaterieller Güter wie Marken, Patente, Designs und urheberrechtlich geschützter Werke. Es regelt unter anderem die Anmeldung und Verwaltung von Schutzrechten, deren wirtschaftliche Nutzung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung bei Rechtsverletzungen. Im Fokus stehen dabei der Erhalt von Alleinstellungsmerkmalen, die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen und die Risikominimierung bei der Vermarktung und dem Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen.
Wie schütze ich meine Marke national und international?
Der Markenschutz beginnt mit der Auswahl eines unterscheidungskräftigen Zeichens und einer Markenrecherche zur Vermeidung von Kollisionen. Anschließend kann eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder über die WIPO (für internationale Registrierung nach dem Madrider System) erfolgen.
Schutz entsteht ab Eintragung und umfasst regelmäßig zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit. Der Schutzbereich richtet sich nach dem eingetragenen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Wir entwickeln Markenstrategien, führen Recherchen durch, begleiten nationale und internationale Anmeldungen und sichern Rechte in Verletzungsverfahren.
Was tun bei einer markenrechtlichen Abmahnung?
Eine markenrechtliche Abmahnung zielt auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten. Zu prüfen sind die Schutzfähigkeit und Priorität der Marke sowie die Verwechslungsgefahr. Möglich ist auch ein Widerspruch gegen die geltend gemachten Ansprüche oder eine modifizierte Unterlassungserklärung. Bei unberechtigter Abmahnung kann eine Gegenabmahnung oder eine negative Feststellungsklage erfolgen.
Wir prüfen Ansprüche, entwickeln Strategien, setzen Rechte durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab – außergerichtlich oder vor Gericht.
Wie schütze ich kreative Inhalte?
Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes, sofern es eine persönliche geistige Schöpfung ist. Schutzfähig sind u. a. Texte, Musik, Software, Fotos, Designs und Filme. Der Urheber hat Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung). Diese können über Lizenzverträge anderen Personen oder Unternehmen eingeräumt, übertragen oder eingeschränkt werden.
Verstöße gegen das Urheberrecht können zivilrechtlich verfolgt werden – durch Abmahnungen, Unterlassung, Schadensersatz und ggf. strafrechtlich.
Wir regeln Verwertungsrechte, verhandeln Lizenzverträge und setzen Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen durch.
Wie gehe ich gegen Produktpiraterie und Markenverletzungen vor?
Bei Produktpiraterie und Markenverletzungen kommen zivilrechtliche Maßnahmen wie Unterlassungsklagen, einstweilige Verfügungen, Vernichtung rechtsverletzender Produkte und Schadensersatzforderungen in Betracht.
Ergänzend können strafrechtliche Schritte oder Zollbeschlagnahmeverfahren nach EU-Rechtsvorschriften eingeleitet werden. Schutzstrategien umfassen präventive Überwachung von Märkten und Online-Plattformen oder auf Messen.
Wir identifizieren Plagiate, setzen Ansprüche durch, erstellen Schutzkonzepte und vertreten Mandanten in Verfahren.
Dr. Timm Jordans
Ihr Ansprechpartner für individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Fragen zum Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Unternehmen gegenüber Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern. Es umfasst insbesondere das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Wettbewerbsverstößen. Typische Instrumente in diesem Zusammenhang sind Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schutzschriften und Klageverfahren zur Unterlassung oder Schadensersatz. Ziel ist die Einhaltung gesetzlicher Marktverhaltensregeln und der Schutz vor unzulässigen Wettbewerbshandlungen.
Was gilt als unlautere Werbung?
Werbung ist gemäß Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unlauter und damit unzulässig, wenn sie z. B. irreführend, belästigend oder aggressiv ist. Irreführungen können sich auf Preisangaben, Verfügbarkeit, Produkteigenschaften oder geschäftliche Verhältnisse beziehen.
Auch die Ausnutzung von Unerfahrenheit, Druckausübung oder das Verschweigen wesentlicher Informationen kann unzulässig sein. Werbung darf außerdem keine fremden Marken oder urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung nutzen.
Wir prüfen geplante Kampagnen auf Irreführung, aggressive Geschäftspraktiken und Marken- sowie Urheberrechtsrisiken – online wie offline.
Was tun bei einer UWG-Abmahnung?
Bei einer UWG-Abmahnung wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Eine rechtliche Prüfung umfasst die Zulässigkeit z.B. einer Werbung oder einer sonstigen Maßnahme, die Aktivlegitimation des Abmahnenden und die geltend gemachten Ansprüche (z. B. Kostenhöhe). Unberechtigte Abmahnungen können mit einer Gegenabmahnung oder einer negativen Feststellungsklage begegnet werden. Wird keine Einigung erzielt, kann es zum Verfahren auf einstweilige Verfügung oder Klage kommen.
Wir prüfen die Berechtigung, entwickeln Verteidigungsstrategien und begleiten Einstweilige-Verfügungs- oder Gerichtsverfahren.
Wie vermeide ich Wettbewerbsverstöße?
Zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen ist eine präventive rechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen, Webshops, Preiswerbung, Rabattaktionen, Testimonials oder Influencer-Kooperationen empfehlenswert. Ebenso sollten allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsmodelle sowie IT- und Vertriebsprozesse regelmäßig auf UWG-, datenschutz- und andere rechtliche Vorgaben hin überprüft werden. Interne Compliance-Regeln können helfen, systematische Risiken zu vermeiden.
Wie kann ich mich gegen unlauteres Verhalten von Wettbewerbern wehren?
Unlautere geschäftliche Handlungen von Wettbewerbern (z. B. Nachahmung, Rufausbeutung, irreführende Werbung oder Verstoß gegen Marktverhaltensregeln) können verfolgt werden – durch Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage. Auch Ansprüche auf Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung sind möglich. Für besonders schwere Fälle stehen auch strafrechtliche Wege oder Meldungen bei Wettbewerbsaufsichtsbehörden offen.
Wie sichere ich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegen Mitbewerber?
Geschäftsgeheimnisse können durch technische und organisatorische Vorkehrungen (z. B. Zugangskontrollen, Verschlüsselung, NDAs) sowie eine klare Definition vertraulicher Informationen geschützt werden. Verstöße durch (ehemalige) Mitarbeiter oder Wettbewerber können zivilrechtlich verfolgt werden – etwa durch Unterlassung, Schadensersatz oder Rückgabeansprüche. Wichtig ist eine dokumentierte Geheimhaltungsstrategie.
Benedikt Mertens
Ihr Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Venture Capital & Private Equity

Fragen zu IT-Recht & Datenschutz
Das IT-Recht und Datenschutzrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Geschäftsmodelle, informationstechnischer Systeme und datenbezogener Prozesse. Es beinhaltet unter anderem die Gestaltung und Prüfung von Software- und Lizenzverträgen, die rechtliche Absicherung elektronischer Geschäftsprozesse sowie die Berücksichtigung IT-rechtlicher Aspekte bei Transaktionen. Der Datenschutz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und verpflichtet zur Einhaltung europäischer und nationaler Datenschutzvorgaben.
Was gehört in einen SaaS-Vertrag?
Ein SaaS-Vertrag (Software-as-a-Service) regelt die Bereitstellung und Nutzung cloudbasierter Software. Wesentliche Inhalte sind Service Level Agreements (SLA) mit Verfügbarkeitszusagen, Leistungsumfang, Regelungen zu Updates und Wartung, Supportzeiten, Haftung und Gewährleistung, Datenschutz (inkl. Auftragsverarbeitung), Zahlungsmodalitäten, Kündigungsfristen sowie Regelungen zur Rückgabe oder Löschung von Daten nach Vertragsende. Auch Regelungen zur Datensicherheit und Exit-Szenarien sind üblich.
Wir gestalten und verhandeln rechtssichere Verträge.
Wie setze ich die DSGVO rechtssicher um?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt u. a. rechtskonforme Datenverarbeitung, transparente Informationspflichten, ein Einwilligungsmanagement (insbesondere für Tracking, Werbung oder Newsletter), Auftragsverarbeitungsverträge, die Dokumentation der Verarbeitungen sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).
Internationale Datentransfers müssen auf Standardvertragsklauseln oder andere geeignete Garantien gestützt werden. Im HR- oder Marketingbereich gelten zusätzliche Anforderungen.
Wir gestalten AV-Verträge, Einwilligungsmanagement, internationale Datentransfers, Informationspflichten und unterstützen bei Datenschutzfragen z.B. auch im HR und im Marketing.
Wie nutze ich KI rechtssicher?
Die rechtssichere Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) betrifft mehrere Rechtsgebiete: Schutz von Trainingsdaten und KI-generierten Inhalten (IP-Rechte), Regelungen zu Lizenz- und Nutzungsrechten, Datenschutzkonformität (DSGVO, insbesondere Art. 22 bei automatisierten Entscheidungen), regulatorische Anforderungen aus dem EU AI Act (z. B. Einstufung von Risikoklassen), sowie Vertragsregelungen zur Entwicklung, Integration und Nutzung von KI-Systemen. Besondere Sorgfalt ist bei Open-Source- oder API-basierten Lösungen erforderlich.
Wir prüfen IP, Nutzungsrechte, Datenschutz, AI-Act-Konformität und Vertragsgestaltung bei Entwicklung, Einsatz und Vermarktung von KI.
Was ist bei Online-Shops rechtlich vorgeschrieben?
Online-Shops müssen zahlreiche gesetzliche Informationspflichten erfüllen, darunter ein vollständiges Impressum, Datenschutzerklärung, AGB (optional), klare Preisangaben, Widerrufsbelehrung mit Musterformular, Hinweise zur Vertragssprache, technischen Schritten zum Vertragsschluss sowie zu Speicherung des Vertragstextes. Zudem gelten Cookie- und Tracking-Vorgaben gemäß TTDSG und DSGVO.
Welche Anforderungen gelten für Cloud-Dienste?
Cloud-Dienste müssen datenschutzkonform ausgestaltet sein. Zentral sind Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, Standardvertragsklauseln für Drittstaatentransfers, Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüsselung, Zugriffsschutz), Transparenzpflichten, Auditrechte sowie Exit-Regelungen zur Datenrückgabe oder -löschung. Je nach Branche können auch branchenspezifische Compliance-Anforderungen (z. B. BaFin, KRITIS) oder ISO-Zertifizierungen relevant sein.
Wir prüfen AVV, Standardvertragsklauseln, technische Maßnahmen, Exit-Regelungen und Compliance-Pflichten.
Was ist zu beachten bei IT-rechtlichen Aspekte im Rahmen von M&A-Transaktionen (Due Diligence, Vertragsgestaltung)?
Bei M&A-Transaktionen sind im Rahmen der Due Diligence IT-rechtliche Risiken zu prüfen, etwa die Lizenzsituation, Schutzrechte (Patente, Marken, Software), Datenschutzkonformität (AVV, Datenübertragungen), bestehende SaaS-/IT-Service-Verträge und ggf. Abhängigkeiten von Drittanbietern.
In der Vertragsgestaltung sind Haftung für IP-Rechtsverletzungen, Übergangsregelungen für IT-Systeme sowie Regelungen zum Zugang, zur Migration und zu Know-how-Transfer zentral.
Martin Labes
Ihr Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Venture Capital & Private Equity, Immobilienrecht

Fragen zum Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung, Entwicklung, Vermietung und Übertragung von Grundstücken und Immobilien. Schwerpunkte sind die Gestaltung und Prüfung gewerblicher Mietverträge, die rechtliche Begleitung von Immobilienprojekten sowie die Durchführung von Immobilienkäufen und -verkäufen. In diesem Zusammenhang spielen Kaufvertragsgestaltung, die Durchführung rechtlicher Due-Diligence-Prüfungen und die Abwicklung von Erwerbs- und Veräußerungsprozessen eine zentrale Rolle.
Welche Besonderheiten gelten bei gewerblichen Mietverträgen?
Gewerbliche Mietverträge unterliegen weitgehend der Vertragsfreiheit und unterliegen nicht dem Mieterschutzrecht des Wohnraummietrechts. Typische Inhalte sind feste Laufzeiten mit Optionen auf Verlängerung, Staffelmieten und Wertsicherungsklauseln (Indexmiete), Regelungen zu Nebenkosten (Betriebskostenumlage), Instandhaltungspflichten (oft durch Mieter zu tragen), Konkurrenzschutz, baulichen Veränderungen und Rückbaupflichten. Auch Haftungsregelungen, Kündigungsfristen, Verlängerungsoptionen sowie Rechte bei Mängeln werden individuell vereinbart.
Wir gestalten Laufzeiten, Mietanpassungen, Nebenkosten, Konkurrenzschutz, Haftung, Instandhaltung und Kündigungsregelungen transparent und rechtssicher.
Wie läuft eine Immobilientransaktion ab?
Eine Immobilientransaktion beginnt mit einer rechtlichen und wirtschaftlichen Due Diligence. Es folgen Vertragsverhandlungen, bei denen Kaufpreis, Gewährleistungen, Übergabetermine und Zahlungsmodalitäten geregelt werden. Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Nach Zahlung des Kaufpreises und ggf. Eintragung einer Auflassungsvormerkung erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (Closing). Auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen.
Von der Due Diligence über Vertragsentwürfe bis zu Verhandlungen und Closing begleiten wir den gesamten Prozess.
Welche Risiken sollte eine Immobilien-Due-Diligence prüfen?
Im Rahmen der Due Diligence bei Immobilienkäufen werden typischerweise folgende Risiken geprüft:
- Grundbuchstatus (Eigentum, Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte),
- baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung,
- öffentlich-rechtliche Auflagen (z. B. Altlasten) oder Baulasten,
- Mietverträge (Konditionen, Laufzeiten, Kündigungsrechte),
- bestehende Dienstbarkeiten,
- Erschließung, Energieeffizienz, Instandhaltungsrückstände,
- wirtschaftliche Aspekte wie Mieterbonität und Mietausfallrisiken, sowie
- Genehmigungs- und Nutzungsrisiken.
Katharina Kuschel
Ihre Ansprechpartnerin für Arbeitsrecht, Litigation & Prozessführung

Fragen zu Finanzierung & Zahlungsverkehr
Das Bank- und Finanzierungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung unternehmerischer Aktivitäten. Es umfasst klassische Finanzierungsformen wie Einkaufs- und Absatzfinanzierung, Leasing und Factoring sowie hybride Finanzierungsinstrumente wie Mezzanine-Kapital, Genussscheine oder Unternehmensanleihen. Im Fokus stehen dabei die rechtssichere Strukturierung von Finanzierungsvorgängen, die vertragliche Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten sowie die Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen.
Wie strukturiere ich Unternehmensfinanzierungen (Darlehen, Mezzanine, Sicherheiten) rechtssicher?
Unternehmensfinanzierungen lassen sich klassisch über Darlehen (Fremdkapital), mezzanine Finanzierungsinstrumente (z. B. Nachrangdarlehen, stille Beteiligung, Genussscheine) oder Eigenkapitalbeteiligungen strukturieren.
Entscheidende Faktoren sind Vertragslaufzeiten, Verzinsung, Kündigungsrechte, Covenants sowie Sicherheiten. Mezzanine-Kapital nimmt eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein und wird bilanziell je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt.
Rechtssicherheit erfordert die klare vertragliche Regelung von Rückzahlungsmodalitäten, Rangverhältnissen und Insolvenzfestigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Factoring, Leasing und Einkaufsfinanzierung?
- Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen an einen Dritten, meist mit sofortiger Liquidität und ggf. Delkredere-Übernahme.
- Leasing ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftsguts mit definierten Rückgabe-, Kauf- oder Verlängerungsoptionen.
- Einkaufsfinanzierung (z. B. Supply Chain Finance) ermöglicht Lieferanten eine Vorfinanzierung über einen Finanzierungspartner, während der Abnehmer Zahlungsziele nutzt.
Die Rechtsstrukturen unterscheiden sich hinsichtlich Eigentumserwerb, Bilanzierung, Besicherung und aufsichtsrechtlicher Einordnung (z. B. KWG-Bezug).
Wir beraten umfassend zu Vertragsmodellen, Sicherheiten, Aufsichtsrecht, Risiken und wirtschaftlichen Konsequenzen.
Wie funktionieren Kreditsicherheiten?
Kreditsicherheiten dienen der Absicherung von Forderungen bei Kreditvergabe. Typische Formen sind:
- Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek): Absicherung über Immobilien
- Bürgschaften: persönliche Haftung Dritter
- Sicherungsübereignung: Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen bei Besitzverbleib
- Forderungsabtretung (z. B. Globalzession): Sicherung über Außenstände
Die Sicherheiten müssen klar vertraglich geregelt, werthaltig und insolvenzfest ausgestaltet sein. Bei Gesellschafterdarlehen gelten zusätzliche Anforderungen.
Wir gestalten rechtssichere Sicherheiten wie Grundpfandrechte, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen oder Forderungsabtretungen – auch insolvenzfest.
Welche Regeln gelten im Zahlungsverkehrsrecht?
Das Zahlungsverkehrsrecht umfasst u. a.:
- PSD2 (EU-Richtlinie): Regelt Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister, stärkt Verbraucherschutz, verlangt starke Kundenauthentifizierung
- E-Geld-Recht: Vorgaben zur Ausgabe von elektronischem Geld, Lizenzpflichten
- Bankkundenverträge: AGB-Banken, Zahlungsdiensterahmenverträge
- Haftung bei Fehlbuchungen, Autorisierungsstreitigkeiten (§§ 675u ff. BGB)
- IT-Sicherheitspflichten: insbesondere für Zahlungsinstitute, nach § 25 KWG und BAIT
Die Einhaltung dieser Regelungen ist für Banken, FinTechs und Unternehmen mit Zahlungsfunktionen essenziell.
Wir beraten Banken, Unternehmen und Finanzdienstleister umfassend.
Dr. Daniel Graetsch
Ihr Ansprechpartner für IP-Recht & Gewerblicher Rechtsschutz, Litigation & Prozessführung

Fragen zu Insolvenzrecht & Sanierung
Das Insolvenzrecht und Sanierungsrecht befasst sich mit rechtlichen Fragestellungen in Unternehmenskrisen sowie bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Es umfasst Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung, die Gestaltung insolvenzfester Verträge und Sicherheiten sowie die rechtliche Begleitung von Unternehmensverkäufen in der Krise. Zu den zentralen Aspekten gehören zudem die Abwehr oder Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche sowie die Unterstützung von Gläubigern bei der Sicherung und Geltendmachung ihrer Forderungen.
Wie erkenne ich eine Unternehmenskrise frühzeitig?
Frühindikatoren einer Unternehmenskrise sind sinkende Liquiditätsreserven, Zahlungsstockungen, Rückstände bei Sozialabgaben oder Steuerzahlungen. Auch ein nicht tragfähiges Geschäftsmodell, hohe Abhängigkeit von Einzelkunden oder mangelhafte Vertrags- und Kostenstruktur können Warnsignale sein. Ein systematisches Krisenfrüherkennungssystem ist verpflichtend für haftungsbeschränkte Gesellschaften.
Wir entwickeln Sanierungskonzepte und Restrukturierungsmaßnahmen.
Welche Verträge sind insolvenzfest?
Verträge gelten dann als insolvenzfest, wenn sie auch im Insolvenzfall wirksam bleiben oder nicht anfällig für Anfechtung sind. Dazu gehören insbesondere klar strukturierte Sicherheiten (z. B. Grundschulden, verlängerter Eigentumsvorbehalt), wirksame Bürgschaften oder Abtretungen sowie Verträge ohne nachteilige Sonderkündigungsrechte. Auch Klauseln zur Abtretung von Forderungen sollten insolvenzfest ausgestaltet sein. Vorsicht gilt bei unentgeltlichen Leistungen oder atypischen Sicherungen kurz vor Insolvenzantragstellung (Verdacht auf Gläubigerbenachteiligung).
Wir prüfen Bürgschaften, Sicherheiten, Pfandrechte und Vertragsklauseln auf Anfechtungs- und Durchsetzungsrisiken im Insolvenzfall.
Wann sollte ein Unternehmen anwaltlichen Rat bei drohender Insolvenz einholen?
Ein Unternehmen sollte rechtzeitig rechtlichen Beistand suchen, sobald Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erkennbar sind. Auch bei Verhandlungen mit Banken, Anfechtungsrisiken, Kündigungsdrohungen oder bevorstehenden Massenentlassungen besteht Handlungsbedarf.
Geschäftsführer haften bei verspäteter Insolvenzantragstellung persönlich, weshalb eine frühzeitige Risikoanalyse entscheidend ist.
Welche Handlungsoptionen gibt es in der Krise (Sanierung, Restrukturierung, Schutzschirmverfahren)?
Handlungsoptionen in der Krise reichen von außergerichtlichen Sanierungen (z. B. Schuldenrestrukturierung, Sale-and-Lease-Back, Stillhalteabkommen), über Restrukturierungen (insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit) bis zu gerichtlichen Verfahren.
Letztere umfassen das Regelinsolvenzverfahren, das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung. Die Auswahl hängt vom Grad der Krise, Gläubigerstruktur und Sanierungspotenzial ab.
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist ein präventives Sanierungsverfahren für Unternehmen, das in finanziellen Schwierigkeiten aber noch nicht zahlungsunfähig ist. Es ermöglicht eine Sanierung in Eigenverwaltung innerhalb eines dreimonatigen Schutzzeitraums, in dem Zwangsvollstreckungen gehemmt sind.
Voraussetzung ist eine positive Sanierungsprognose und ein Antrag mit einem vom Gericht bestätigten vorläufigen Sachwalter. Ziel ist die Erstellung eines Insolvenzplans unter Erhalt der unternehmerischen Kontrolle.
Wir begleiten Planung, Antragstellung und Umsetzung.
Wie verteidige ich mich gegen Insolvenzanfechtungen?
Insolvenzanfechtungen betreffen Rückforderungen des Insolvenzverwalters für bestimmte Zahlungen, Sicherheiten oder sonstige Leistungen, die vor Verfahrenseröffnung erfolgt sind. Eine Verteidigung ist möglich, wenn keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bestand oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Zahlungsflüsse, Kommunikationsverläufe und wirtschaftliche Verhältnisse zum Zeitpunkt der Handlung sind entscheidend für die Abwehr.
Wir bewerten Ansprüche, analysieren Zahlungsflüsse, entwickeln Verteidigungsstrategien und vertreten Mandanten außergerichtlich und vor Gericht.
Welche Rechte haben Gläubiger in der Insolvenz?
Gläubiger haben das Recht, ihre Forderungen anzumelden, an Gläubigerversammlungen teilzunehmen und über wichtige Maßnahmen (z. B. Insolvenzplan) abzustimmen. Besicherte Gläubiger können ihre Absonderungsrechte geltend machen. Die Durchsetzung hängt von der Rangstellung (z. B. Massegläubiger, einfache Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger) ab. Gläubiger können auch Einfluss auf die Bestellung oder Abwahl des Insolvenzverwalters nehmen.
Wir sichern Forderungen ab, prüfen Sicherheiten, vertreten Gläubiger im Verfahren und Verhandeln mit Insolvenzverwaltern.

Fragen zur Litigation & Prozessführung
Die wirtschaftsrechtliche Prozessführung umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von Streitigkeiten mit wirtschaftsrechtlichem Bezug. Dazu zählen Verfahren vor staatlichen Gerichten sowie vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten. Behandelt werden unter anderem Auseinandersetzungen aus Vertragsverhältnissen, gesellschaftsrechtlichen Konflikten oder haftungsrechtlichen Fragestellungen.
Bei welchen Arten von wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vertreten Sie Mandanten?
Typische wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten betreffen Vertragsverletzungen (z. B. Kauf-, Liefer-, Werk- oder Lizenzverträge), Haftungsfragen im Unternehmenskontext (inkl. Organhaftung), Wettbewerbsverstöße, Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, M&A-Streitigkeiten, IP-Rechtsverletzungen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Insolvenzen. Zudem gehören arbeitsrechtliche Konflikte auf Geschäftsführungs- oder Führungsebene sowie Streitigkeiten aus Finanzierungsgeschäften und Gewährleistungsfragen zu den häufigen Verfahren.
Wann lohnt sich ein gerichtliches Vorgehen?
Ein gerichtliches Verfahren kann sinnvoll sein, wenn außergerichtliche Einigungen gescheitert sind, eine Klärung von Rechtsfragen gewünscht ist, Eilrechtsschutz nötig ist (z. B. einstweilige Verfügung), die Verjährung droht oder der Gegner nicht verhandlungsbereit ist.
Zu prüfen sind dabei die Erfolgsaussichten, Beweislage, Kostenrisiken (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) sowie mögliche Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen oder Reputation. Prozessvermeidung durch Vergleich oder Mediation kann in vielen Fällen wirtschaftlicher sein.
Wir analysieren Risiken, Erfolgsaussichten, wirtschaftliche Auswirkungen und empfehlen eine passende Strategie – gerichtliche Durchsetzung oder außergerichtliche Lösung.
Was braucht eine gute Prozessstrategie?
Eine effektive Prozessstrategie kann folgende Punkte umfassen:
- präzise Sachverhaltsaufklärung,
- strukturierte Beweissicherung,
- prozessuale Taktik (z. B. Klageerhebung, Widerklage, einstweilige Verfügung),
- strategisches Erwartungsmanagement,
- Vorbereitung auf Vergleichsgespräche,
- flankierende PR-Maßnahmen (bei öffentlichen Verfahren) und
- Risikominimierung durch frühzeitige Vertragsprüfung oder AGB-Gestaltung.
Wie laufen Schiedsverfahren ab?
Schiedsverfahren sind private Streitbeilegungsverfahren anstelle von staatlichen Gerichten. Durch eine Schiedsklausel im Vertrag oder eine Schiedsvereinbarung einigen sich die Beteiligten, dass Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen. Das Verfahren wird durch ein Schiedsgericht geführt, basierend auf Schiedsordnungen.
Wir vertreten Mandanten in nationalen und internationalen Schiedsverfahren und übernehmen Strukturierung, Verhandlungen, Beweismanagement und Durchsetzung.
Was tun bei Managerhaftung?
Managerhaftung betrifft Ansprüche gegen Geschäftsführer oder Vorstände wegen Pflichtverletzungen. Haftungsrelevant sind z. B. unterlassene Kontrolle, pflichtwidrige Investitionsentscheidungen, Compliance-Verstöße oder verspätete Insolvenzanmeldung.
Die Verteidigung umfasst die Prüfung von Sorgfaltspflichten, Nachweis der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, Versicherungsschutz, Verjährungseinreden oder Schadensminderungseinwände. Auch Regressforderungen durch Insolvenzverwalter sind relevant.

Fragen zur internationalen Beratung
Als Wirtschaftskanzlei mit internationaler Ausrichtung begleiten wir Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Handelsverträgen, Finanzierungen und Compliance-Fragen – in Europa, Nordamerika und Asien.
Wir kennen die Besonderheiten globaler Märkte, verfügen über Sprachkompetenz und internationale Kontakte und sorgen für klare, verständliche Beratung. So helfen wir, rechtliche Risiken zu minimieren – und schaffen sichere Lösungen für den internationalen Erfolg.
Wie unterstützen Sie bei internationalen Verträgen?
Wir verstehen kulturelle und rechtliche Besonderheiten, beraten zu internationalen Handels- und Vertragsfragen, grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen, Finanzierung und Compliance.
Was bringt die Mitgliedschaft im IRGlobal-Netzwerk?
Wir arbeiten mit einem weltweiten Netzwerk führender Kanzleien zusammen – mit direktem Zugang zu Expertinnen und Experten in Europa, den USA, Asien und anderen wichtigen Jurisdiktionen.
Stichpunkt Sprache: In welchen Sprachen beraten Sie?
Wir beraten in Deutsch, Englisch, Französisch, und Spanisch – je nach Ansprechpartner:
- Deutsch: Dr. Patrick Vogt, Antonio Calderón, Dr. Udo von Fragstein, Dr. Ulrich von Schönfeld, Dr. Gabriele Hucklenbruch, Sebastian Henning, Dr. Timm Jordans, Benedikt Mertens, Martin Labes, Katharina Kuschel, Dr. Daniel Graetsch
- Englisch:Dr. Patrick Vogt, Antonio Calderón, Dr. Udo von Fragstein, Dr. Ulrich von Schönfeld, Dr. Gabriele Hucklenbruch, Sebastian Henning, Dr. Timm Jordans, Benedikt Mertens, Martin Labes, Katharina Kuschel, Dr. Daniel Graetsch
- Französisch:Dr. Ulrich von Schönfeld, Katharina Kuschel
- Spanisch:Katharina Kuschel

Fragen zur Zusammenarbeit mit VCvF.legal
Wie läuft eine Mandatsanfrage ab?
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen. Wir klären zunächst Ihr Anliegen, prüfen Unterlagen und entwickeln eine klare, praxisnahe Handlungsempfehlung.
Was unterscheidet VCvF.legal von anderen Kanzleien?
Wir als Wirtschaftskanzlei aus Düsseldorf unterscheiden uns von anderen Kanzleien vor allem durch:
- VCvF.legal legt großen Wert auf verständliche, praxisnahe Beratung. Die Kanzlei pflegt kurze Wege und eine enge Zusammenarbeit mit Mandanten –auf Augenhöhe.
- Als Wirtschaftskanzlei mit Full-Service-Angebot deckt VCvF.legal alle wirtschaftlich relevanten Bereiche ab – von Gesellschaftsrecht, M&A, Venture Capital und Arbeitsrecht bis hin zu IT-Recht und Immobilienrecht.
- Die Kanzlei unterstützt nicht nur nationale Mandanten, sondern ist auch stark in grenzüberschreitenden Themen aufgestellt – durch internationale Erfahrung und Netzwerke.
- VCvF.legal versteht sich selbst als „Unternehmer für Unternehmer“. Das Team agiert lösungsorientiert, wirtschaftlich denkend und pragmatisch – mit dem Ziel, rechtliche Beratung als echten Mehrwert zu gestalten.
- Die Kanzlei vereint langjährige Berufserfahrung mit Empathie und Teamgeist. Viele Mandatsbeziehungen sind langfristig gewachsen und von Vertrauen geprägt.
Mit welchen Branchen arbeiten Sie?
Die Kanzlei agiert bewusst branchenoffen und ist daher in den unterschiedlichsten Branchen aktiv, z.B. Chemie, IT- und Digitalwirtschaft, Maschinenbau, Verpackung, Logistik, Immobilienwirtschaft, Sport und Gesundheit, Lebensmittel, Sicherheitsdienste, HealthCare, Produktion, Handel und E-Commerce, Start-ups, Finanzdienstleistungen, öffentliche Träger und viele weitere.
Bieten Sie feste Ansprechpartner?
Ja – jeder Mandant oder jedes Mandat erhält feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus unserem Team. Folgende stehen für die jeweiligen Rechtsbereiche zur Verfügung.
- Gesellschaftsrecht:Dr. Ulrich von Schönfeld, Dr. Patrick Vogt, Antonio Calderón, Benedikt Mertens, Martin Labes
- Mergers & Acquisitions:Dr. Patrick Vogt, Dr. Ulrich von Schönfeld, Antonio Calderón, Benedikt Mertens, Martin Labes
- Vertriebsrecht & Commercial: Dr. Udo von Fragstein, Antonio Calderón, Sebastian Henning, Dr. Gabriele Hucklenbruch
- Venture Capital & Private Equity:Antonio Calderón, Dr. Patrick Vogt, Benedikt Mertens, Martin Labes
- Arbeitsrecht:Dr. Timm Jordans, Katharina Kuschel
- IP-Recht & Gewerblicher Rechtsschutz: Dr. Udo von Fragstein, Sebastian Henning, Dr. Daniel Graetsch
- Wettbewerbsrecht:Dr. Udo von Fragstein, Sebastian Henning, Dr. Daniel Graetsch
- IT-Recht & Datenschutz:Antonio Calderón, Dr. Gabriele Hucklenbruch, Sebastian Henning, Dr. Daniel Graetsch
- Immobilienrecht: Antonio Calderón, Martin Labes
- Finanzierung & Zahlungsverkehr:Dr. Gabriele Hucklenbruch, Dr. Patrick Vogt
- Insolvenzrecht & Sanierung:Dr. Gabriele Hucklenbruch
- Litigation & Prozessführung:Dr. Ulrich von Schönfeld, Dr. Udo von Fragstein, Sebastian Henning, Dr. Gabriele Hucklenbruch, Katharina Kuschel, Dr. Daniel Graetsch
Arbeiten Sie digital?
Unsere Mandanten erwarten effiziente Prozesse und moderne Kommunikation – genau das bieten wir bei VCvF.legal: von der digitalen Mandatsaufnahme über sichere Dokumentenräume bis hin zur virtuellen Verhandlung. Intern setzen wir auf digitale Tools zur Kollaboration, Fristenkontrolle und Dokumentenverwaltung.
Gleichzeitig ist uns der persönliche Draht sehr wichtig – ob per Videocall oder im direkten Gespräch.





