Neues BAFA-FAQ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - was jetzt gilt

16.5.2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein ergänzendes FAQ-Papier veröffentlicht, das die Anforderungen an ein risikobasiertes Vorgehen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) konkretisiert.

Es ergänzt bestehende Handreichungen, wurde aber nicht in den offiziellen FAQ-Katalog integriert. Inhaltlich präzisiert das BAFA die Bedeutung eines risikobasierten Ansatzes:

  • Unternehmen sollen Risiken priorisieren und Maßnahmen differenziert ergreifen – pauschale Anforderungen an sämtliche Zulieferer sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
  • Neu ist ein anonym nutzbarer Meldekanal, über den Zulieferer dem BAFA melden können, wenn sie sich von Vertragspartnern mit unangemessenen Pflichten konfrontiert sehen. Solche Hinweise können ein BAFA-Prüfverfahren auslösen.

Die Intention des BAFA: Es wurden undifferenziert Informationen bei sämtlichen Zulieferern eingeholt oder flächendeckend Verhaltenskodizes auferlegt. Die Umsetzung bleibt dennoch aufwendig, gerade für Unternehmen mit komplexen Lieferketten.

Im Ergebnis sollten Unternehmen ein realistisches Konzept entwickeln und dokumentieren, das sich auf priorisierte Risiken konzentriert. Wer seine Zulieferer differenziert behandelt und risikoorientiert einbindet, ist auf der sicheren Seite, sowohl inhaltlich als auch bei der nächsten BAFA-Kontrolle. Ziel des LkSG ist nicht der reine Formalismus, sondern eine nachhaltige Veränderung der Lieferkette.

Wir beraten regelmäßig zur Umsetzung des LkSG – insbesondere zur Vertragsgestaltung, Risikoanalyse und Strukturierung interner Prozesse.

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